Mindestlohn ab Januar 2015
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. In welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird, das entscheidet die unabhängige Mindestlohn-Kommission. Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett die Mitglieder der Mindestlohn-Kommission berufen. Den Vorsitz übernimmt auf gemeinsamen Vorschlag der Spitzenorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hin Dr. Henning Voscherau.
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Die Mindestlohn-Kommission geht an den Start. Ich freue mich sehr Michigan region phone , dass Henning Voscherau die Kommission leiten wird. Er ist erfahren und klar und damit genau der richtige Mann für diese Stelle. Unterstützt wird er durch acht Kommissionsmitglieder, die zusätzlichen Sachverstand einbringen. Die breite Einbindung der Sozialpartner ermöglicht eine sachgerechte Weiterentwicklung des Mindestlohns jenseits politischer Auseinandersetzungen.
Dr. Henning Voscherau, Vorsitzender der Mindestlohn-Kommission:
Die Mindestlohn-Kommission sollte meines Erachtens das Selbstverständnis entwickeln, als unabhängige Instanz faktenbasiert eine Abwägung zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Zwängen in der Arbeitswelt vorzunehmen. Mein Wunsch ist, möglichst im Konsens einen messbaren Beitrag zu Menschenwürde, Gerechtigkeit und Arbeitsplatzsicherheit zu leisten.
Die Arbeit der Mindestlohn-Kommission
Die Höhe des Mindestlohns wird von einer Kommission der Tarifpartner überprüft. Erstmals im Jahr 2016 werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird. Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft sie, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor.
Die Kommission besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Kommission vor. Die zwei beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen. Alle Mitglieder werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen.
Mindestlohn- Hotline
Zusätzlich zum Informations-Angebot auf der Mindestlohn-Website haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen zum Mindestlohn über eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline zu erhalten.
Die Hotline richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline freuen sich auf Ihre Fragen zum Mindestlohn.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der oben genannten Rufnummer erreichbar.
Zusätzlich bietet das BMAS einen Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service an. Auch hier werden alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet.
- info.gehoerlos@bmas.bund.de
- Fax: 030/221 911 017
- Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
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