Beschreibung
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Integrationsarbeit müssen regelmäßig Ermessen ausüben, doch was bedeutet Ermessen eigentlich und wie wende ich es in der Praxis an?
Von einer Ermessensentscheidung spricht man, wenn eine „Soll- oder Kann-Vorschrift“ vorliegt, wenn also bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf eine Leistung besteht, § 38 SGB I. Der Anspruch beschränkt sich in diesen Fällen auf einen Anspruch auf pflichtgemäße und fehlerfreie Ausübung des Ermessens, § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB I.
Inhalte:
Definition & Abgrenzung
- Was ist Ermessen und bei welchen Leistungen muss Ermessen ausgeübt werden.
- Ermessensentscheidung – gebundene Entscheidung
- Ermessen – unbestimmter Rechtsbegriff
Ermessensentscheidung
- Entschließungsermessen und Auswahlermessen
- Grenzen des Ermessens
- Richtliniengeleitete Ermessensentscheidung
- Ermessensreduzierung auf Null
Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen
- Widerspruchsverfahren
- Sozialgerichtliches Verfahren
- Ermessensfehler
- Ermessensnichtgebrauch
- Ermessensfehlgebrauch
- Ermessensüberschreitung
- Ermessensunterschreitung
- Heilung von Fehlern in der Ermessungsentscheidung
- Folgen bei Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung
- Dokumentation von Ermessensentscheidungen
Lernziele:
- Den Begriff Ermessen verstehen und Ermessenleistungen kennen
- Soweit möglich rechtssicheres ausüben von Ermessen
- Dokumentation