Eingliederungsvereinbarung

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Beschreibung

Der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende soll mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die für ihre Eingliederung nach Potenzialanalyse erforderlichen Verabredungen in einer Vereinbarung treffen. Die Eingliederungsvereinbarung soll spätestens alle 6 Monate überprüft werden. Sinn und Zweck dieser Frist ist es, eine intensive Betreuung und kritische Überprüfung der festgelegten Ziele zu gewährleisten. Nach Ablauf ist ggf. eine neue Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Vertragsabschluss mit Rechten und Pflichten für die Beteiligten.

Schwerpunkte des Seminars:

 

  • Potenzialanalyse
  • Rahmenbedingungen und Rechtsform der Eingliederungsvereinbarung,
  • Grundsatz: „Fördern und Fordern“,
  • Verpflichtung zur Eingliederungsvereinbarung,
  • Inhalt der Vereinbarung
  • Leistungen für die erwerbsfähige Person und die Personen der Bedarfsgemeinschaft,
  • Form und Nachweis der Eigenbemühungen zur Eingliederung,
  • Dauer der Vereinbarung und Anschlussvereinbarung,
  • Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt und
  • Konsequenzen bei Pflichtverletzung.
  • Die Inhalte des Seminars werden anhand von Beispielfällen gemeinsam erarbeitet.

Die Fortbildung richtet sich u. a. an Mitarbeiter / innen, die Eingliederungsvereinbarungen treffen bzw. für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständig.

Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit gegeben, im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in schwierigeren Fällen rechtlich fundiert Entscheidungen treffen zu können.

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