9. Änderungsgesetz SGB II – Auswirkungen Integrationsbereich

Zum 01. August 2016 wurde das 9. Änderungsgesetz SGB II eingeführt. In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit den wesentlichen Auswirkungen auf den Integrationsbereich.

19 EINGESCHRIEBENE TEILNEHMER

Die Systeme der sozialen Absicherung sind in Bezug auf Bürgerfreundlichkeit, Vermeidung unnötiger Bürokratie und den nachhaltigen Einsatz knapper werdender Ressourcen neuen Anforderungen ausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es muss deshalb permanent geprüft werden, inwieweit die Grundsicherung für Arbeitsuchende den gewandelten Anforderungen noch genügt und inwieweit es Anpassungsbedarfe gibt. Dazu leisten die Änderungen in diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag.

Ziel dieses Gesetzes ist es daher, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern anzuwendenden Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

Schwerpunkte des Seminars (u.a.):

  • Betonte Beratungsleistung
  • Eingliederung in Ausbildung ausgeweitet
  • Integrations- Sprachkurse
  • Eingliederungsvereinbarung nach Potentioalanalyse
  • Verschärfte Sanktionen
  • Widersprüche
  • Zuständigkeit für Aufstocker
  • Arbeitsgelegenheiten
  • Datenübermittlung
  • Änderungen im § 16 SGB II

Ziel des Seminars ist es das alle Fach- und Führungskräfte lernen die Instrumente richtig einzusetzen

Kurs Kurrikulum

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